KRINKO
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Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Die Aufgaben der KRINKO sind in § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Nosokomiale Infektionen beschrieben: „….. Die Kommission erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.…..“
Mit der Vorschrift wird seit 2001 eine Kommission gesetzlich verankert, deren Vorläufer 1974/1975 auf Bitten der Länder und unter Federführung des Bundesgesundheitsamtes (BGA) die „Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“ erarbeitet und 1976 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht hat.