MDK

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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Im Auftrag der Pflegekassen überprüft der MDK, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei knappschaftlich Versicherten erstellt das Gutachten der Sozialmedizinische Dienst (SMD).

Aufgaben des MDK

- Begutachtungen für die Krankenversicherung 
- Berater in medizinischen Versorgungsfragen 
- Begutachtungen für die Pflegeversicherung
- Sicherung der Pflegequalität

Gliederung und Organisation der Medizinischen Dienste Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste: den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe; Berlin und Brandenburg haben einen landesübergreifenden MDK mit Sitz in Potsdam. Die Medizinischen Dienste in Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich zum MDK Nord zusammengeschlossen. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat seinen Sitz in Essen.


Quelle

Bundesministerium für Gesundheit (www.bmg.bund.de) [1] Medizinische Dienst der Krankenversicherung (www.mdk.de) [2]

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